Beitragsordnung

Beitragsordnung

gültig ab 01.01.2007

A) Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig inkl. 19 % MwSt. EUR 10. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahme des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben.

B) Jahresbeitrag

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungs- grundlage zusammensetzt aus:

  • a) dem/den auf der/den Lohnsteuerkarte(n) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/ -löhnen,
  • b) dem jährlichen Gesamtbetrag der Renten, Versorgungsbezüge, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen
  • c) den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sowie
  • d) den Einnahmen aus Kapitalvermögen

Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter a) bis d) genannten Einnahmen zusammengerechnet

 

Beitragsklasse Bemessungsgrundlage
in EURO
Mitgliedsbeitrag
in EURO ohne MwSt
Mitgliedsbeitrag
in EURO inkl.
19% MwSt

1 bis 8000,00 33,61 40,00

2 8.001 bis 16.000 50,42 60,00

3 16.001 bis 25.000 63,86 76,00

4 25.001 bis 37.000 83,19 99,00

5 37.001 bis 50.000 108,40 129,00

6 50.001 bis 75.000 138,65 165,00

7 75.001 bis 100.000 176,47 210,00

8 ab 100.001 222,68 265,00

 

 C) Beitragserhebung

Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein gemäß § 7 II der Satzung per Lastschrift- verfahren eingezogen.

Der Vorstand